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» Zweigniederlassung Deutschland mit Hauptniederlassung im Ausland? «

Hallo Leute,

ich habe hier ein ähnliches Problem:

Eine Firma aus Albanien, dort im Handelsregister eingetragen, hat hier eine unselbstständige Zweigstelle eröffnet.
Beide GFs sind Albaner, einer lebt in Deutschland.
Gibts eine Rechtsgrundlage nach der die das dürfen? Ich habe in der Kommentierung nichts gefunden. 2010 wurde die Firma hier schon mal ohne wenn und aber angemeldet (kurz darauf wieder abgemeldet).

Danke und viele Grüße



Gepostet am 06.02.2013 um 17:42 von:
Benutzer: Motcha
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=80176#post80176


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