Forum-Gewerberecht

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Hallo liebe Freunde aus der Exekutive,

Frau Sch. möchte bei uns als Gewerbe Tierheilpraktikerin anmelden.
Jetzt ist ja der Begriff "Heilpraktiker" gesetzlich geschützt, aber es könnte ja möglich sein, dass im Zusammenhang mit Tieren der Begriff wieder frei ist. Oder soll ich besser eine andere Formulierung wählen wie z.B. "Medizinische Tierpflege"?

Viele Grüße aus Zweibrücken



Gepostet am 06.02.2013 um 11:37 von:
Benutzer: Jannes
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=80157#post80157


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