Forum-Gewerberecht

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Hallo liebe Gewerbe-Mitstreiter,
ich hab heute nun auch mal eine Frage an euch.

Bei mir war grade eine Bürgerin, die im Rahmen ihrer Tätigkeit als Tierärztin für bestimmte Unternehmen (Pharmakonzerne u. ä.) Studien betreibt und die Ergebnisse dieser Studien den Unternehmen in Rechnung stellt. Muss man das als gewerblich anzumeldende Tätigkeit bewerten? Denn die Tätigkeit als Tierarzt an sich unterliegt ja nicht der gewerblichen Meldepflicht. Wie sieht es nun aber mit diesen betriebenen Studien aus, die ja dann quasi „verkauft“ werden an die besagten Unternehmen. Ebenso müsste es ja angemeldet werden, wenn sie in der Tierarztpraxis Medikamente oder irgendwelche Zusatzmittelchen oder sonst was verkauft. Sie selbst nennt diese Tätigkeit „Promotions-Studentin“ (?) und hatte das in ihrem vorigen Wohnort/Betriebsstätte auch angemeldet.

Würdet ihr diese Gewerbemeldung annehmen?

Grüße aus dem Bürgerbüro der Stadt Osterholz-Scharmbeck
Schmaldienst



Gepostet am 05.02.2013 um 14:32 von:
Benutzer: 27711 OHZ
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