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Hallo,

nach Deiner Beschreibung würde ich das Bedrucken und Verkaufen von T-Shirts als Gewerbe ansehen, welches Du nach § 14 GewO anmelden musst.

Da auf Deiner bisherigen Steuernummer vermutlich nur Lohn- und Einkommensteuer laufen, wirst Du für das Gewerbe und die dafür anfallende Umsatzsteuer eine neue Steuernummer benötigen. Da ich aber im Steuerrecht kein Fachmann bin, fragst Du am besten mal direkt beim Finanzamt oder Deinem Steuerberater nach.

Gruß

SteBa



Gepostet am 04.02.2013 um 15:34 von:
Benutzer: SteBa
Der Original-Beitrag :
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