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[b][u]Zitat:[/u][/b]
[b]@[url=http://www.forum-gewerberecht.de/profile,userid-642.html] Kay Löffler[/url][/b] Frage an UAVD ev: Spielt es eine Rolle, wie die Geräte bezeichnet werden? Kann denn nicht innerhalb weniger Minuten eine neue Software überspielt werden, unabhängig von irgendeiner Bezeichnung am Gerät oder im Display? Vorab vielen Dank für die Antwort

Was technisch von [b][u]Geräteherstellerseite[/u][/b] alles machbar ist, OHNE das es von außen erkennbar ist, bzw. von innen nur mit erheblichem Aufwand erkennbar ist, können Sie aus dem Prüfbericht der
PTB vom 02. Juni 2005 zu Geschäftszeichen: PTB-8.54-GTA-1/05 mit aller Deutlichkeit auf 43 Seiten nachlesen. Aus Ihrer Position heraus dürfte es Ihnen nicht schwer fallen, diesen Prüfbericht von der PTB zu erhalten.

[u]Zitat:[/u]
@ „Bernd Dröge“ [i]Lassen Sie uns doch gemeinsam für „[b]echten[/b] Spielerschutz“ eintreten! Z.B. bei staatlichen Automaten-Casinos, Lotto-Jackpott, Rubbel-Losen, u.v.m.  [/i]

Sollte nicht zunächst dafür gesorgt werden, dass flächendeckend innerhalb der eigenen Reihen der notwenige „echte“ Spielerschutz praktiziert wird? – Alles weitere wird sich früher oder später „von selbst“ finden.

@anders
Unsere Grafik (jetzt ein wenig angepasst - auch [email=fablich@Kramer]farblich[/email]) stellt den Ist-Zustand dar. Wir würden direktere Verbindungen auch sehr begrüssen.    



Gepostet am 06.09.2006 um 16:25 von:
Benutzer: UAVD ev
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=8001#post8001


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