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» Aktivieren des ruhenden § 34 c GewO «

 Wand   1995 habe ich einen § 34 c GewO ruhend gestellt.
2002 wurde ich wegen "Untreue" verurteilt und bekam 18 Monate offenen Vollzug.
Seit 1995 habe ich eine Gewerbesteuerschuld in Höhe von rd. 35000 Euro.

Nun ergibt sich erfreulicherweise eine neue berufliche Perspektive bei einem Finanzdienstleistungsinstitut als Berater, wo aber der 34 c bis f benötigt wird.

Meine Recherche im Internet hat mir viele widersprüchliche Informationen gebracht, aber auch eine Portion Unsicherheit.

Kann ich meinen ruhenden 34c erfolgreich aktivieren ? Wäre eine Erweiterung des § 34 GewO um die Punkt d bis f möglich ?

Ich möchte meine Steuerschuld endlich tilgen und brauche so einen Job, wo die Verdienstmöglichkeiten aussichtsreich sind.

Das Führungszeugnis für privat ist wieder ohne Eintrag. Das behördliche FZ wird aber die Vorstrafe beinhalten.

Wer kann mir hier aus eigener Erfahrung berichten, oder einen Tipp geben?

Danke.



Gepostet am 30.01.2013 um 23:01 von:
Benutzer: Nuovo
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