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Ich glaube nicht, dass das ausreicht.
Wir verwenden seit jeher für die Mitteilungen an das GZR den amtlichen Vordruck GRZ1. Darüber hinaus gibt es ja noch die Ausfüllanleitung (2.GZRVwV - Ausfüllanleitung -) und die gilt meines Wissens noch.
Gepostet am 29.01.2013 um 14:59 von:
Benutzer: SteBa
Der Original-Beitrag :
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