Forum-Gewerberecht

» Wiederaufleben abgemeldeter RGK «

Ich glaube nicht, dass das ausreicht.

Wir verwenden seit jeher für die Mitteilungen an das GZR den amtlichen Vordruck GRZ1. Darüber hinaus gibt es ja noch die Ausfüllanleitung (2.GZRVwV - Ausfüllanleitung -) und die gilt meines Wissens noch.



Gepostet am 29.01.2013 um 14:59 von:
Benutzer: SteBa
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=79945#post79945


Beitrags-Print by Breuer76