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Hallo,

die Reisegewerbekarte ist nach § 49 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG i.V.m. § 57 GewO zu widerrufen.

Die "Kennzahl" bezieht sich auf die von der Behörde zu machende Eintragung in das GZR.

Gruß

SteBa



Gepostet am 29.01.2013 um 13:56 von:
Benutzer: SteBa
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=79938#post79938


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