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Hallo zusammen,

in diesem Zusammenhang: nach welcher Vorschrift kann ich eine RGK zurücknehmen/widerrufen? Nach dem VwVfG oder gibt es eine Spezialvorschrift in der GewO dazu?

Und was meint ihr mit diesen Kennzahlen?

Danke und viele Grüße



Gepostet am 29.01.2013 um 13:34 von:
Benutzer: Karina
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=79934#post79934


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