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Hallo zusammen,
in diesem Zusammenhang: nach welcher Vorschrift kann ich eine RGK zurücknehmen/widerrufen? Nach dem VwVfG oder gibt es eine Spezialvorschrift in der GewO dazu?
Und was meint ihr mit diesen Kennzahlen?
Danke und viele Grüße
Gepostet am 29.01.2013 um 13:34 von:
Benutzer: Karina
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=79934#post79934
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