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Stimmt. Verzicht wegen Widerrufsverfahren kommt dem Widerruf gleich und spart dir Arbeit. Geld hättest du wahrscheinlich für den Widerrufsbescheid sowieso nicht nehmen können.ZUmiondest sind in Hessen Widerrufsentscheidungen bei Zahlungsunfähigkeit kostenfrei.

Vg J. Simon



Gepostet am 29.01.2013 um 12:03 von:
Benutzer: J. Simon
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=79929#post79929


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