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Folgender Fall:
Ich habe vor zwei Wochen einen Reisegewerbetreibenden angehört, da ich beabsichtigt habe, die Reisegewerbekarte wegen gewerberechtlicher Unzuverlässigkeit zu widerrufen (Sozialversicherungsbeiträge nicht gezahlt, Steuerschulden etc.). Ich hatte mich schon auf den Widerruf vorbereitet und hätte die Karte auch unter Androhung von Zwangsgeld zurückgefordert.
Nun hat er heute hier vorgesprochen und die Karte zurück gegeben, mit dem Hinweis, dass er das Reisegewerbe nicht mehr ausüben wird und dass sich sein Schuldnerberater um den Abbau der Schulden kümmern wird.
Ist der Fall jetzt damit erledigt oder müsste ich die RGK zusätzlich noch widerrufen? Ein Widerruf müsste ja auch in das Gewerbezentralregister eingetragen werden...
Gepostet am 29.01.2013 um 09:37 von:
Benutzer: Tommy123
Der Original-Beitrag :
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