Forum-Gewerberecht

» § 38 GewO Ausländer «

der Herr war persönlich mit einem Dolmetscher bei der Gemeinde. Ebenso anwesend waren die Hauseigentümer der zukünftigen Betriebsstätte.
Wenn ich es richtig nachgelesen habe, hätte der Herr aus den VAE hier wohl nur eine Gewerbeanmeldung durchführen können, wenn er eine Aufenthaltserlaubnis mit den Hinweis auf die Ausübung einer selbständige Tätigkeit hätte vorweisen können. Diese gibt es aber wohl nicht, da er seinen Wohnsitz nicht hier in Deutschland hat.
Zu prüfen ist daher, ob diese Gewerbeanmeldung überhaupt hätte angenommen werden dürfen. Liege ich da richtig ?



Gepostet am 25.01.2013 um 11:45 von:
Benutzer: claysch
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