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» 2013-01-24 BGH legt EUGH Fragen zur Neuregelung des Glücksspiels vor «

Wie befürchtet, legte der BGH dem EUGH Fragen zur Neuregelung des Glücksspielrechts vor.

Der u.a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) heute vier Fragen zur Neuregelung des Glücksspielrechts vorgelegt.


Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung des Art. 56 AEUV folgende Fragen vorgelegt:

1.Stellt es eine inkohärente Beschränkung des Glücksspielsektors dar,

-wenn einerseits in einem als Bundesstaat verfassten Mitgliedstaat die Veranstaltung und die Vermittlung öffentlicher Glücksspiele im Internet nach dem in der überwiegenden Mehrheit der Bundesländer geltenden Recht grundsätzlich verboten ist und - ohne Rechtsanspruch - nur für Lotterien und Sportwetten ausnahmsweise erlaubt werden kann, um eine geeignete Alternative zum illegalen Glücksspielangebot bereitzustellen sowie dessen Entwicklung und Ausbreitung entgegenzuwirken,

-wenn andererseits in einem Bundesland dieses Mitgliedstaats nach dem dort geltenden Recht unter näher bestimmten objektiven Voraussetzungen jedem Unionsbürger und jeder diesem gleichgestellten juristischen Person eine Genehmigung für den Vertrieb von Sportwetten im Internet erteilt werden muss und dadurch die Eignung der im übrigen Bundesgebiet geltenden Beschränkung des Glücksspielvertriebs im Internet zur Erreichung der mit ihr verfolgten legitimen Ziele des Allgemeinwohls beeinträchtigt werden kann?

2.Kommt es für die Antwort auf die erste Frage darauf an, ob die abweichende Rechtslage in einem Bundesland die Eignung der in den anderen Bundesländern geltenden Beschränkungen des Glücksspiels zur Erreichung der mit ihnen verfolgten legitimen Ziele des Allgemeinwohls aufhebt oder erheblich beeinträchtigt?

Falls die erste Frage bejaht wird:

3.Wird die Inkohärenz dadurch beseitigt, dass das Bundesland mit der abweichenden Regelung die in den übrigen Bundesländern geltenden Beschränkungen des Glücksspiels übernimmt, auch wenn die bisherigen großzügigeren Regelungen des Internetglücksspiels in diesem Bundesland hinsichtlich der dort bereits erteilten Konzessionen noch für eine mehrjährige Übergangszeit fortgelten, weil diese Genehmigungen nicht oder nur gegen für das Bundesland schwer tragbare Entschädigungszahlungen widerrufen werden könnten?

4.Kommt es für die Antwort auf die dritte Frage darauf an, ob während der mehrjährigen Übergangszeit die Eignung der in den übrigen Bundesländern geltenden Beschränkungen des Glücksspiels aufgehoben oder erheblich beeinträchtigt wird?

[URL=http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?G
ericht=bgh&Art=en&sid=&nr=62919&linked=pm&Blank=1]Zur Pressemitteilung des BGH vom 24. 01. 2013[/URL]




Der BGH konnte sicherlich nicht anders entscheiden.

Und wann wird dieses unsäglich Spezialgesetz Schleswig-Holstein des Kubicki noch gleich "kassiert"?
War das nicht bereits gestern?
Wieso gibt es dazu keine Meldungen?

1) [URL=http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/0100/drucksache-18-0
104.pdf]Entwurf eines Gesetzes zur Änderung glücksspielrechtlicher Gesetze[/URL]

2) [URL=http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/0000/drucksache-18-0
079.pdf]Entwurf eines Gesetzes zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Erster Glücksspieländerungsstaatsvertrag - Erster GlüÄndStV)[/URL]

3) [URL=http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/0300/drucksache-18-0
366.pdf]Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses[/URL]

Was ist da gestern im Landtag Schleswig-Holstein passiert ?
Hat einer Infos?

Grüße



Gepostet am 24.01.2013 um 11:13 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=79779#post79779


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