Forum-Gewerberecht
» Stripshow an Altweiber mit 33a ? «
Hallo,
auch wir haben immer am Schmotzige Dunschtig eine Men-Strip Show in einer Disco.
Ich mache da immer eine Erlaubnis nach § 33 a GewO.
Gepostet am 23.01.2013 um 11:42 von:
Benutzer: rwausds
Der Original-Beitrag :
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