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» Zweigniederlassung Deutschland mit Hauptniederlassung im Ausland? «

Dies habe ich noch durch ein Info Schreiben der IHK Berlin gefunden.

"Die Gründung einer selbständigen Niederlassung (Zweigniederlassung)
Eine Zweigniederlassung kommt für diejenigen Unternehmen in Betracht, deren Hauptniederlassung bereits in das Handelsregister eingetragen ist oder – wenn es sich um ein ausländisches Unternehmen handelt - deren Hauptniederlassung in das Handelsregister einzutragen wäre, wenn
das Unternehmen in Deutschland ansässig wäre."



Gepostet am 23.01.2013 um 08:32 von:
Benutzer: tumari
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=79712#post79712


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