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So, mal wieder das Thema 33a GewO

Wir haben am 07.02.2013 zwei Veranstaltungen,
einmal in einer Veranstaltungshalle (mit ner §12 Gestattung) und
einmal in einer konzessionierten Gaststätte
die [B]Stripshows [/B]anbieten wollen.

Jetzt tritt die Frage auf, [B]müssen die eine Erlaubnis nach 33a GewO haben?[/B]
Es ist die einzige Veranstaltung mit Strippern in diesem Jahr.
Die Gaststätte macht auch mal einen Man-Strip zu Weihnachten aber so



Gepostet am 21.01.2013 um 11:59 von:
Benutzer: DanielV
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=79635#post79635


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