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» Zweigniederlassung Deutschland mit Hauptniederlassung im Ausland? «
grundsätzlich sehe ich nicht, mit welcher Begründung eine nat. Person hier anders behandelt werden sollte wie eine nat. Person. Zweigniederlassungen einer Person mit Hauptsitz im Ausland halte ich für möglich.
Was Abgrenzungsfragen Hauptniederlassung/Zweigniederlassung anbetrifft, würde ich auf die allgemein gültigen Ausführungen in den VV zum § 14 GewO verweisen.
MI
Gepostet am 21.01.2013 um 10:14 von:
Benutzer: Civil Servant
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