Forum-Gewerberecht

» Industriehanf im Schaufenster? «

Hallo aus Raisdorf,
in einer Pressemittelung ([url=http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/aktuelles/pm/archiv/8317_9033.php?nav
pos=rechts]2 BMGS - Presse Drogenbeauftragte 2001[/url] ) des BMGS heißt es:

[i]Der Hanfanbau für Industriezwecke unterliegt der [b]Meldepflich[/b]t und ist so eindeutig zu kontrollieren. [/i]

[i]§ 31 a des Betäubungsmittelgesetzes ermöglicht Straffreiheit bei Besitz geringer Mengen von Betäubungsmitteln zum Eigenkonsum. [/i]
[i]In allen Bundesländern wird als geringe Menge Cannabis 10 Gramm angesehen."[/i]

Ihr Gesundheitsministerium resp. das BMGS müssten hierzu doch genaue Auskunft geben können.

Gruß
Manfred Milbrodt



Gepostet am 12.10.2005 um 11:25 von:
Benutzer: Manfred Milbrodt
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=796#post796


Beitrags-Print by Breuer76