Forum-Gewerberecht
» Industriehanf im Schaufenster? «
Hallo aus Raisdorf,
in einer Pressemittelung ([url=http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/aktuelles/pm/archiv/8317_9033.php?nav
pos=rechts]2 BMGS - Presse Drogenbeauftragte 2001[/url] ) des BMGS heißt es:
[i]Der Hanfanbau für Industriezwecke unterliegt der [b]Meldepflich[/b]t und ist so eindeutig zu kontrollieren. [/i]
[i]§ 31 a des Betäubungsmittelgesetzes ermöglicht Straffreiheit bei Besitz geringer Mengen von Betäubungsmitteln zum Eigenkonsum. [/i]
[i]In allen Bundesländern wird als geringe Menge Cannabis 10 Gramm angesehen."[/i]
Ihr Gesundheitsministerium resp. das BMGS müssten hierzu doch genaue Auskunft geben können.
Gruß
Manfred Milbrodt
Gepostet am 12.10.2005 um 11:25 von:
Benutzer: Manfred Milbrodt
Der Original-Beitrag :
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