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» Zweigniederlassung Deutschland mit Hauptniederlassung im Ausland? «

Hallo zusammen,

gehe ich Recht der Annahme, dass die Anmeldung einer Zweigniederlassung in Deutschland nur möglich ist, wenn die Hauptniederlassung im Ausland eine juristische Person betreibt? Wie z.B. die Limited? Was ist denn mit Einzelgewerbetreibende die im Ausland ein Gewerbe haben und hier in Deutschland eine Zweigniederlassung anmelden möchten? Geht das? Habe hier nämlich einen polnischen Staatsbürger, der in Polen seine Hauptniederlassung (Elektroinstallateur) gemeldet hat und in Deutschland eine Zweigniederlassung anmelden möchte. Da, wo er seine letzte "Baustelle" hatte, ist er wohl auch schon in der Handwerkskammer eingetragen worden. Ich finde zwar auch, dass er ein Gewerbe anmelden muss, aber als Hauptniederlassung, oder irre ich mich?

Danke im Voraus.



Gepostet am 18.01.2013 um 10:40 von:
Benutzer: tumari
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