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» Fortbetrieb des Gewerbes nach dem Tod «

Hallo zusammen,
eine gewerbetreibende Person (Schuhmacherin) ist im März 2012 verstorben.Ihr Ehemann hat dieses Gewerbe bis heute weitergeführt. Meine Frage wäre nun, wie lange der Ehegatte das Gewerbe weiterführen darf ohne dass eine Gewerbeabmeldung und Gewerbeanmeldung erfolgen muss.
Ich versteh die §§ 45, 46 GewO nicht ganz. Welche Behörde legt einen Stellvetreter fest?
Ich würde sagen, dass de noch lebende Ehemann spätestens im April 2013 auf seinen Namen anmelden müsste.
Seht Ihr das genauso oder gibts andere Meinungen oder Auffassungen??



Gepostet am 16.01.2013 um 09:04 von:
Benutzer: Alexander1977
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=79512#post79512


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