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Hallo Zusammen,

kurz vor dem Jahreswechsel hab ich noch eine etwas knifflige Frage zu lösen und wäre um gute Ratschläge dankbar.

Es handelt sich um eine GmbH welche Ihren Betriebssitz in A-Dorf hat, die Anschrift lautet jedoch auf B-Dorf.

Ich bin der Meinung dass das Gewerbe in A-Dorf angemeldet werden muss finde hierzu jedoch keinerlei Rechtsgrundlage. Wo steht dass denn, dass die GmbH am Betriebssitz angemeldet werden muss und ggf. in B-Dorf lediglich eine Zweigniederlassung gegeben ist.

Vielen Dank und allen einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Viele Grüße
Tobi



Gepostet am 28.12.2012 um 11:13 von:
Benutzer: Gewerbeanfänger
Der Original-Beitrag :
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