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Hallo Wilde Irene,

die Prüfung sollte man einem Staatsanwalt überlassen mit einem ganz konkreten Fall, denn der §261 StGB hat so einige Tatbestandsmerkmale die da zu erfüllen sind, die aber aufgrund Deines "Kurzsachverhalts" nicht geprüft werden können.

[URL]http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__261.html[/URL]


Beispiel natürlich kann der Betrug §263 StGB die Vortat zur Geldwäsche sein, aber nur

"die gewerbsmäßig oder von einem Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, begangen worden sind,"


und eine Geldwäsche kann nicht von dem begangen werden, der gleichzeitig für die Vortat verantwortlich ist.


Und wie schon mehrfach erläutert,
der Geldwäscher zahlt gerne Steuern, denn der tut schließlich alles dafür den Schein zu erwecken, dass legale Geschäfte die Einnahmen brachten.


Also falls ein konkreter Sachverhalt vorliegt, sollte dieser zur Anzeige gebracht werden, um dann von einem Staatsanwalt geprüft zu werden.


Sollte hier aber die Möglichkeit einer derartigen Handlung vorliegen,
z.B. durch ein Sachverständigengutachten nachgewiesen,
wäre dies ein weiterer Punkt auf der Liste,
dass von der PTB Bauarten eine Zulassung erhalten haben, die nie eine hätten erhalten dürfen.


VG
Meike



Gepostet am 18.12.2012 um 06:02 von:
Benutzer: Meike
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