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» à propos Geldwäsche i.V.m. Glücksspiel «

[quote][i]Original von Wilde Irene[/i]
[SIZE=16]Angenommen ich als Automatenaufsteller würde über die technische Möglichkeit verfügen, beim Spiel an Glücksspielautomaten ganz gezielt "Gewinne" zur Auszahlung zu bringen.

"Gewinne", die vom Glücksspielgerät nur als "Spielergewinn" verbucht würden, tatsächlich jedoch in meine Tasche fließen würden.

 verwirrt   Wenn ich dann diese "Gewinne" der Gerätekasse zufügen und als (zusätzliche) Einnahme verbuchen und somit auch versteuern würde,
wäre das dann auch "[B]Geldwäsche[/B]"?[/SIZE]  Kopfkratz  [/quote]

hi,

nein, das ist keine Geldwäsche, das ist Be....ß an den Spielern !

Du klaust Ihnen ihre Gewinne.

Du kannst aber auch ein Gerät mit einer sehr niedrigen AQ hinstellen, dann passiert theoretisch dasselbe.

In der Praxis schiesst du dich damit aber ins Knie, weil die Spieler diese Geräte meiden würden, da die Geräte mit der höchsten AQ am meisten Spass machen.

grüsse



Gepostet am 17.12.2012 um 16:17 von:
Benutzer: rosebud
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=78929#post78929


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