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[SIZE=16]Angenommen ich als Automatenaufsteller würde über die technische Möglichkeit verfügen, beim Spiel an Glücksspielautomaten ganz gezielt "Gewinne" zur Auszahlung zu bringen.

"Gewinne", die vom Glücksspielgerät nur als "Spielergewinn" verbucht würden, tatsächlich jedoch in meine Tasche fließen würden.

 verwirrt   Wenn ich dann diese "Gewinne" der Gerätekasse zufügen und als (zusätzliche) Einnahme verbuchen und somit auch versteuern würde,
wäre das dann auch "[B]Geldwäsche[/B]"?[/SIZE]  Kopfkratz  



Gepostet am 17.12.2012 um 11:26 von:
Benutzer: Wilde Irene
Der Original-Beitrag :
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