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@uavd

[b]Betrifft: Die Branche und ihre Partner[/b]

Das Schaubild ist für den Fall richtig, wenn oder sofern [b]Industrie/Handel[/b] ausschließlich verkehrsfähige Automaten und Programme in Deutschland anbieten und in den Verkehr bringen müßten.

Deshalb sollte der Ablauf schon im Interesse der [b]Automatenaufsteller[/b] so sein:

[size=14][b]PTB > Industrie > Handel [/b][/size]
[size=14][b][/b][/size]
[size=14][b]PTB > Ordnungsamt > Handel > Automatenaufsteller > Kunde [/b][/size]

Dabei spielt es doch keine Rolle, ob das [b]Ordnungsamt [/b]zunächst zum [b]Automatenausfsteller[/b] geht und anschließend zum [b]Handel[/b] oder aufgrund eines vorliegenden Kenntnissstandes zunächst direkt zur [b]PTB[/b] und dann zum [b]Handel[/b]. Oder auch umgekehrt. In jedem Fall schließt sich dann endlich eine, schon seit vielen Jahren bestehende Lücke auch rechtlich.

Was spricht eigentlich dagegen, wenn das [b]Ordnungsamt[/b] bei den Besuchen und Erhebungen in [b]Spielhallen/Gatsstätten[/b] auch gleich den Liefer- und Aufstellungstermin sowie den Namen und die Anschrift des/der Lieferanten, bei den in Frage kommenden Geräten mit erfassen würde?
[b][/b]
[b]Ordnungsämter[/b] und [b]Automatenaufstelle[/b]r, gehen ja u. U. auch auf Zeit, eine Partnerschaft mit rechtlicher Grundlage ein. Warum soll diese Zusammenarbeit nicht im positivem Bereich geführt werden? Bei Unstimmigkeiten, aufgrund der vielen unklaren Gesetze, sind doch sowieso die RA und Gerichte gefordert.

Die Betreibung von Automatenhallen oder das Aufstellen von Geräten ist eine völlig normale und legitime Angelegenheit und so muss sie auch gesehen werden.



Gepostet am 01.09.2006 um 17:55 von:
Benutzer: anders
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