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Hej aus Hamm,

die Idee mit dem Lotteriestaatsvertrag können Sie vergessen. Die in Frage stehenden Sportwetten unterliegen dem Sportwettengesetz des jeweiligen Bundeslandes.

Den Trick habe ich auch versucht, hat leider nicht geklappt.  geschockt  



Gepostet am 11.10.2005 um 15:56 von:
Benutzer: Jörg Wiesemeier
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=787#post787


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