Forum-Gewerberecht

» Merkur Trendy Wingame etc. «

Hallo Herr Löffler,

es freut uns, dass Sie die "Gegenseite" ansprechen.   

Sie - als ausführendes bzw. überwachendes Organ - sollten um ein vielfaches Näher an den verantwortlichen Verordnungsgebern sein als Ihre "Gegenseite", aus diesem Grund sollten Sie Ihre Fragen die Personen stellen, welche für die heutigen Unzulänglichkeiten der SpielV u. SpielVwV im Bereich des „zulassungsfreien Glücksspiels“ verantwortlich gezeichnet haben. Verbindliche Antworten sind nur von dort oder von Seiten der Gerichte zu erwarten. Bitte klären Sie zunächst, um welche Trendy-Version es sich handelt.  

Weitere Informationen darüber, warum das s.g. "Fun Game" (zulassungsfreies Glücksspiel) weiterhin unter den Sammelbegriff "Unterhaltungsspiel" geführt wird, und mit Geschicklichkeitsspielen wie "Flipper" (Pin Ball) in einen Topf geworfen wird, sind unter [url=http://www.neuespielverordnung.de]www.neuespielverordnung.de[/url] nachzulesen.  

Alles nicht so einfach wenn es einige wenige schwer haben wollen! 

Ihr UAVD  

PS: Als was wir unsere "Gegenseite" bezeichnen ersehen Sie hier:[url=http://www.forum-gewerberecht.de/thread,threadid-1054,sid-1392594
d50f0e2da4fb47dd8f3ffb58e.html]http://www.forum-gewerberecht.de/thread,thre
adid-1054,sid-1392594d50f0e2da4fb47 dd8f3ffb58e.html[/url]



Gepostet am 01.09.2006 um 11:08 von:
Benutzer: UAVD ev
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=7861#post7861


Beitrags-Print by Breuer76