Forum-Gewerberecht

» Gewerbeuntersagung wegen fehlender Gaststättenerlaubnis «

Meine eigene kurze 3-Stufen-Theorie:

Jede Tätigkeit kann nicht untersagt werden (Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit),
gewerbliche Tätigkeit kann untersagt werden (Gewerbefreiheit),
erlaubnispflichtige Tätigkeit ist zu untersagen (Verstoß gegen ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt).

Deshalb ist hier der erlaubnispflichtige Ausschank alkoholischer Getränke zu untersagen.



Gepostet am 06.12.2012 um 14:39 von:
Benutzer: wyhlmaus50
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=78591#post78591


Beitrags-Print by Breuer76