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Hallo Rosebud,

da hast Du aber weder die Abgabenordnung, noch die Rechtsprechung verstanden,

geschweige denn berücksichtigt, dass es hier auch zu Veränderungen aus kriminalpräventiven Gesichtspunkten kommen muss. - Also langsam reichen doch die Tricksereien oder nicht?

Und da immer so gerne die Spielbanken als Beispiel herangezogen werden:
In den Spielbanken werden auch die einzelnen Geschäftsvorfälle aufgezeichnet, auf unterschiedliche Art und Weise.

Beim Lebendspiel ist so z.B. eine Videoüberwachung eingerichtet, um jeden einzelnen Geschäftsvorfall aufzuzeichnen,
um dann wenn es zu entsprechenden Umtauschvorgängen kommt oder "Unregelmäßifgkeiten" vermutet werden entsprechend
ausgewertet werden kann und das obwohl immer noch ein Finanzbeamter vor Ort ist.

Dass diese Möglichkeit in der Spielbank vorhanden sein muss, ergibt sich aus den Länderspielbankengesetzen.


Das ist schon niedlich zu lesen, wie einfach man es sich mal eben bei einem bestimmten Geschäftszweig machen soll, der nun Jahre lang gezeigt hat, welche Reichhaltigkeit an Manipulationsmöglichkeiten hervorgebracht werden können.



VG
Meike



Gepostet am 06.12.2012 um 05:27 von:
Benutzer: Meike
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