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» Feinheiten der Spielhallengesetze beachten «

Hallo zusammen,

gemäß Erläuterung zur Änderung der GewO wissen wir nun, so auf Seite 3 nachlesbar
[URL]http://www.forum-gewerberecht.de/attachment%2cattachmentid-4516.html[/
URL]

dass eine Beschulungsmaßnahme durch die Caritas Berlin pro Teilnehmer 300,-Euro gekostet hat,

aber die beschulen nicht zu rechtlichen Grundlagen, wie ich aus einem Vortrag von Frau Dr. Albrecht gelernt hatte,

und daher

sollte jeder in seinem Spielhallengesetz genau nachlesen, welche Voraussetzungen zu erbringen sind,

denn in §2 Abs.3 Nr.4 des Berliner Spielhallengesetzes heißt es z.b
"....dass erfolgreich Kenntnisse über die rechtlichen Grundlagen... sowie zur Prävention der Spielsucht..."


damit ist der "Beschulungsschein" für 300,-Euro durch die Caritas Berlin in Berlin überhaupt nicht ausreichend.

Also, damit es nicht zu Problemen mit den Ordnungsbehörden kommt, bitte immer sehr sorgfältig nachlesen.


VG
Meike



Gepostet am 01.12.2012 um 08:39 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=78432#post78432


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