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» Eintragung bei Geschäftsführerwechsel «

Hab mal ne Frage:
Das Amtsgericht teilte uns bei einer bereits bestehenden "GmbH" den neuen Geschäftsführerwechsel mit, da die Daten des neuen Geschäfstführers (GF) nicht komplett waren, habe ich die GmbH angeschrieben, mit der Bitte mir die persönlichen Daten des neuen GF zu übermitteln, darauf hin teilte mir der neue GF mit, dass er seine persönlichen Daten, (also zb: wo er wohnt..) nicht mitteilen wolle. Mir ist sehr wohl bewusst, dass ich keine Ummeldung machen muss, lediglich die Daten des neuen GF sind einzutragen, da zb. bei einem Untersagungsverfahren er mit angeschrieben wird.
Meine Frage: wo genau steht, dass die persönlichen Daten einzutragen sind bzw. kann ich ein Owig / Bußgeld androhen ??
über eine schnelle Rückantwort würde ich mich sehr freuen



Gepostet am 30.11.2012 um 12:28 von:
Benutzer: lustig
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