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Mich würde ja mal interessieren, wie die Automatenaufsteller (insbesondere der Unabhängige Verband) diese Geräte bewertet. Sind sie konform mit der SpielV? Bieten sie tatsächlich neuerdings keine Gewinnmöglichkeiten? Können sie durch den Spielhallenbeteiber mißbräuchlich genutzt werden? Kann man diese Turniere als (in Spielhallen nicht zulässige) Preisspiele werten?

Gruß aus dem verregtneten Rheinland
Kay Löffler
OA Bergheim



Gepostet am 31.08.2006 um 14:25 von:
Benutzer: Kay Löffler
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