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» Abmeldung von Amts wegen bei fehlender Erlaubnis «

Eine Abmeldung von Amts wegen wäre nur möglich, wenn sicher feststeht, dass die angemeldete Tätigkeit nicht (mehr) ausgeübt wird und eien Abmeldung ansonsten auch nicht erreicht werden kann.

Eine Anmeldung für ein erlaubnispflichtiges Gewerbe ist auch dann entgegen zu nehmen, wenn die Erlaubnis nicht vorliegt. In diesem Fall wäre die Erlaubnisbehörde gefragt.

Etwas stutzig macht mich allerdings, dass nach Auskunft des Bevollmächigten etwas angemeldet wurde, was gar nicht ausgeübt werden soll? Das wäre doch dann eine falsche Angabe, die von der Gewerbebehörde geahndet werden könnte?

Für die Gewerbeanzeige müßte die Dame doch einen Betriebssitz bei euch haben. Das könnte man doch überprüfen und wenn es da definitiv nichts gibt, käme u.U auch wieder die Abmeldung von Amts wegen in Betracht.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende,
Regina Runge



Gepostet am 23.11.2012 um 13:41 von:
Benutzer: Runge
Der Original-Beitrag :
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