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» Abmeldung von Amts wegen bei fehlender Erlaubnis «

Hallo!

Leider ist ein Missgeschick passiert: Eine Gewerbeanmeldung (Pfandleih) ist durchgegangen ohne nach der Erlaubnis zu fragen. Nun wollen wir dieses Versehen korrigieren, leider ist die gute Frau, die das Gewerbeangemeldet hat, nicht mehr zu erreichen.

Nach Rücksprache mit der erlaubniserteilenden Behörde (Wohnort) steht fest, dass die Dame KEINE Erlaubnis erhalten oder beantragt hat.

Nun wollen wir sie natürlich darauf aufmerksam machen, dass sie das Gewerbe so nicht ausführen darf und erstmal eine Erlaubnis beantragen muss.

Leider ist sie, wie gesagt, nicht zu erreichen. Laut Aussage eines Bevollmächtigten (dieser hatte die Anmeldung durchgeführt für die Dame) findet KEIN Betrieb in diese Richtung statt. Es wäre, laut seiner Aussage, kein Problem denn die Dame würde nichts illegales tun wollen.

Leider haben wir Bedenken, ob es die Dame überhaupt gibt.

Ist eine Abmeldung, bzw. eine Verminderung der Tätigkeiten (hat noch andere, erlaubnisfreie Tätigkeiten angemeldet) von Amts wegen möglich?

Grüße



Gepostet am 23.11.2012 um 12:14 von:
Benutzer: SAVARD
Der Original-Beitrag :
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