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Guten Morgen aus Kierspe,

schöne Grüße nach Dreieich: Es stimmt, dass das Hauptargument gegen diese Paintball-Veranstaltungen der Verstoß gegen die Menschenwürde ist. Das wurde in dem Urteil des OVG aus 2000 auch deutlich heraus gestellt. Da sich die (kleinen) Gemeinden des Märkischen Kreises bei Anfragen immer wieder unisono auf dieses Urteil bezogen haben waren die Anträge für das Paintball oder Gotcha-Spielen auch schnell am Ende.

Bei "Privatveranstaltungen" in Wäldern, wo sich nur ein paar Leute getroffen haben (um damit eine Erlaubnis zu umgehen), ist bei uns auch die Polizei sehr schnell tätig geworden, weil diese Softair-Pistolen waffenscheinpflichtig waren. Da das Waffengesetz ja erheblich verschärft wurde, kann man hier in Zusammenarbeit mit der Polizei auch sehr viel erreichen.

@Frau Komnick: Es stimmt, wir als Ordnungsbehörde müssen hier tätig werden, wenn Sie feststellen, dass entsprechende Anträge gestellt werden. Dann muss dieser Antrag mit dem üblichen Zipp und Zapp abgelehnt werden. Vielleicht sprechen Sie auch hier mit Ihrer Aufsichtsbehörde und sprechen die Vorgehensweise ab. Denn wenn Sie nichts machen haben Sie irgendwann den ersten Politiker auf der Matte stehen  großes Grinsen   und dann schreiben Sie sich an Anfragen für Rat oder Hauptausschuß einen Wolf  Formulier  

Einen schönen Arbeitstag.

Boshamer



Gepostet am 11.10.2005 um 08:26 von:
Benutzer: Boshamer
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