Forum-Gewerberecht
» Änderung Gewerbeordnung zum 25.08.2006 «
Hallo,
ich habe mir die Änderugnen zu Gemüte geführt und habe irgendwie viele ??? im Kopf.
Weiterleitung von Daten an das LDS im Rahmen von Gewerbeummeldung: Was ist denn hier neu: Diese Daten haben wir immer schon so weitergeleitet (außer Feld 4 a, kann ich in meinem Programm gar nicht aktivieren und FeldNr. 27 - kenne ich gar nicht????).
Oder muss ich hier den Bezug zu Abs. 8a n.F. sehen. Monatliche Erhebungen als Bundesstatistik über An- und Abmeldungen (ohne Ummeldungen). Was habe ich als Gewerbeamt zu veranlassen? Bekommt das LDS wie gehabt alle Meldungen oder vielleicht nur noch Ummeldungen + eine Statistik über An- und Abmeldungen. Ich glaub ich werde gleich wirr im Kopf.
Dann der automatisierte Datenabruf: Neue Programme erforderlich. Vergleichbar mit dem Handelsregister. Alle können einsehen, aber nicht ändern??
Falls nicht widersprochen: Frag ich jetzt nachträglich alle meine Gewerbetreibenden, ob sie der automatisierten Weitergabe widersprechen????
Die Anzeigevordrucke müssten dann wieder - so wie früher - gestaltet werden - oder.
Ich liebe bürokratische Hemmnisse
Gepostet am 30.08.2006 um 10:54 von:
Benutzer: C. Schröder
Der Original-Beitrag :
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