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Also soweit ich mich erinnere, verstößt ein Verbot zumindest nicht gegen geltendes EU Recht. VErhindern kann man aber wohl aber auch nicht alles, sondern nur bestimmte Spielarten. "Erober die Flagge" ist wohl gerade noch zu dulden. Paint-Ball und Gotha verstößt nach einhelliger auffassung wohl aber gegen die Menschenwürde Art 1 Abs. 1 GG. Es kann daher von der zuständigen Behörde verboten werden, muß aber nicht. Es lebe das Ermessen.

Nur mal so aus meinem Gedächnis heraus



Gepostet am 10.10.2005 um 15:56 von:
Benutzer: Gewerbeamt Dreieich
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