Forum-Gewerberecht

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Zu dieser Thematik sind schon einige Forenbeiträge erfolgt. Einfach mal Reiki in die Suche eingeben...

Natürlich handelt es sich [b]nicht[/b] um Heil- bzw. Heilhilfstätigkeiten im Sinne des § 6 GewO (erst recht nicht um Heilpraktikertätigkeiten, auch wenn machne Heilpraktiker dies mit im Angebot haben, was aber nicht mit der KV abgerechnet werden kann). Auch wenn manche "Verbände" oder "Interessenvereinigungen" etwas anderen behaupten wollen....

Also: Anmeldepflicht...

Wobei, mmmh, Anmeldepflicht? Bei "höchstpersönlichen Dienstleistungen" ??

Ich kann mich an dubiose Erlasse und Meinugen beim BLA Gewerberecht erinnern, die höchstpersönliche Dienstleistungen (auch wenn diese nicht höherer Art sind) nicht der Gewerbeanmeldepflicht zuordnen.......

Sarkasmus beiseite....

Ganz klar Anmeldepflicht



Gepostet am 05.11.2012 um 12:25 von:
Benutzer: Taron-Arnsberg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=77395#post77395


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