Forum-Gewerberecht

» Anmeldung von Windkrafträdern ausserhalb des Hauptsitzes der Firma? «

Im Kommentar zu § 14 I GewO von Sieg/Leifermann/Tettinger steht: "Als stehendes Gewerbe gelten alle Arten und Formen des Gewerbebetriebes, die weder zum Reisegewerbe (§§ 55 ff.) noch zu den in Titel IV angesprochenen Aktivitäten (§§ 64 ff.) zu rechnen sind. [b]Eine gewerbeliche Niederlassung (§ 42) ist hierfür ebensowenig zwingend erforderlich [/b]wie die Begründung eines Wohnsitzes." Was haltet Ihr davon?



Gepostet am 29.08.2006 um 13:15 von:
Benutzer: Speedy
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=7732#post7732


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