Forum-Gewerberecht

» Peter Eibas Situationsanalyse «

[quote][i]Original von gmg[/i]
Sollte dann beim 4. Anlauf eine [oder sollte ich sagen mehrere] Steuer[n] nicht mehr erhoben werden, kommen auf die Branche sicherlich andere Belastungen zu.
Grüße[/quote]

In dem o. a. Zitat hatte ich bereits auf zukünftige Entwicklungen hingewiesen.
Dazu passt dann die Meldung vom heutigen Tag:

Zitat on
[B]Vergnügungssteuer - Gericht setzt Verfahren aus[/B]
Das Verwaltungsgericht Göttingen hat die Verhandlung in einem Klageverfahren zur Höhe der Vergnügungssteuer vorübergehend eingestellt. Das Gericht möchte zunächst eine vom Finanzgericht Hamburg geforderte Entscheidung zur Umsatzbesteuerung von Spielgerätebetreibern durch den Europäischen Gerichtshof abwarten, meldet das Forum.

Die Aussetzung der Klage begründet das Gericht damit, dass eine wesentliche Rechtsfrage, die in diesem Verfahren zu klären sei, im Rahmen des Vorlageverfahrens vor dem EuGH ebenfalls zu entscheiden ist. Der EuGH soll klären, ob die Kasseninhalte von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit neben der Umsatzsteuer zusätzlich mit einer Sonderabgabe - Vergnügungssteuer - belegt werden können.

Sollte der Gerichtshof zu dem Ergebnis kommen, dass neben der Mehrwertsteuer keine nationale Sonderabgabe auf Glücksspiele erhoben werden darf, könnte daraus hervorgehen, dass die Erhebung der Vergnügungssteuer rechtswidrig wird.

[URL=http://www.gamesundbusiness.de/news/details/gericht-setzt-verfahren-au
s-4640/]Fundstelle Games und Business Online[/URL]

Grüße



Gepostet am 31.10.2012 um 11:04 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=77284#post77284


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