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» BR-Drs. 459/12 Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Geldwäschegesetzes Spielhallen kommen rein «
Ich hatte ja schon mehrfach den Vorschlag des ' Finanzamtsticks ' gemacht, einen separaten , nicht löschbaren Speicher .
Dieser bleibt bei Rückgabe, Verkauf, Verschrottung etc. beim Betreiber.
Was hälst du davon ?
Die Trennung von Hard- und Softwarezulssung könnte dem entgegenkommen.
Der Stick wäre dann an die Seriennummer der Hardware gebunden.
Auch wenn Meike jetzt wieder meckert :
Im Rahmen der Änderung der SpVO [B]und der GewO[/B] hätte dies gemacht werden können.
Die zuständigen Stellen haben den Vorschlag aber , aus meiner Meinung nach fadenscheinigen Gründen, abgelehnt.
Gepostet am 30.10.2012 um 05:18 von:
Benutzer: dieter116
Der Original-Beitrag :
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