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» BR-Drs. 459/12 Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Geldwäschegesetzes Spielhallen kommen rein «

Ich zitiere mal aus der letzten mir vorliegenden Äußerung der Bundesregierung das BMWi:

Ja. Nach Ansicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie sollte die Möglichkeit des Manipulationsschutzes von Spielgeräten zu Geldwäschezwecken in die Zulassungskriterien für Geldspielgeräte aufgenommen werden.

und weiter:
Im Ergebnis wurde vereinbart, dass Bauartzulassungen von Spielgeräten künftig von der PTB nur erteilt werden, wenn sämtliche von der Kontrolleinrichtung in Spielgeräten erfassten Daten dauerhaft so erfasst werden, dass sie jederzeit elektronisch verfügbar, lesbar und auswertbar sind. Die Datenaufzeichnung soll vollständig sein sowie dem datenerzeugenden Gerät zugeordnet werden können. Nachträgliche Änderungen müssen erkennbar sein. Damit sind künftig steuerliche Dokumentationen lückenlos überprüfbar, so dass Anhaltspunkten für Steuerhinterziehung wirksam nachgegangen werden kann.
Im Rahmen der Geldwäscheprävention kann auf diese Weise zielgerichtet und wirksam nachvollzogen werden, wenn Gelder aus rechtswidrigen Taten als Einnahmen aus dem Spielbetrieb deklariert werden. Die Einhaltung dieser Anforderungen wird von der PTB im Zulassungsverfahren geprüft.
Zusätzlich sollen die Finanzbehörden die Möglichkeit des Zugriffs auf weitere Daten erhalten, die sie aus steuerlichen Gründen für erforderlich halten.

Soweit die Verlautbarungen, entnommen aus [URL=http://www.forum-gewerberecht.de/attachment.php?attachmentid=4552]BT-D
rs. 17/10982 vom 16. 10. 2012.[/URL]

Gäbe es bereits GSG mit der seit 10 Jahren gesetzlich geforderten Gerätebuchführung, so wäre die Geldwäschediskussion natürlich anders geführt worden. Nur durch dieses Versäumnis konnte die Geldwäschediskussion nicht im Keim erstickt oder natürlich auch bestätigt werden.

Grüße



Gepostet am 29.10.2012 um 15:59 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=77234#post77234


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