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Dafür ist natürlich eine ordentliche [sprich nachvollziehbare und manipulationssichere] Gerätebuchführung erforderlich.
Da es die nicht gibt, wird das natürlich auch nichts mit Deinen Wünschen, KARO.

Das Thema können wir sicherlich demnächst noch einmal hervorholen, und danach (hoffentlich) beerdigen!

Grüße



Gepostet am 29.10.2012 um 12:55 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=77227#post77227


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