Forum-Gewerberecht

» Peter Eibas Situationsanalyse «

[quote][i]Original von jasper[/i]
@gmg
Die für Dich interessante Buchführung kann natürlich voll elektronisch erfolgen.[/quote]

 Danke   jasper,

dann bin ich ja beruhigt.

Allerdings sei mir der Hinweis erlaubt, dass in erster Linie die Buchführung den Aufsteller interessiert (interessieren sollte);
es handelt sich ja um die Buchführung der Geräte, die von ihm betrieben werden. Er ist verantwortlich, dass die geforderten Daten vorgehalten werden. Wenn er das nicht macht, dann hat er ein Problem. Und - zumindest auf den ersten Blick - nicht der Gerätehersteller..

Der Fiskus will nur den ihm nach den entsprechenden Gesetzen zustehenden Anteil.
Und dafür ist natürlich eine entsprechende - ordentliche [sprich manipulationssichere > sprich nachvollziehbare] - Gerätebuchführung erforderlich.
Die gesetzlichen Vorschriften für diese ordentliche Gerätebuchführung sind übrigens bereits mehr zehn Jahre alt. Es wird somit nun wirklich mehr als Zeit für die Umsatzung.

Insofern freue ich mich, dass dieser Handlungsbedarf bei den Entscheidungsträgern angekommen ist, und auch aufgenommen und behoben wird.  Danke  

Peter Eiba hat ja in seinen Ausführungen (verständlicherweise) nur einen Teil der Gesamtgeschichte erzählt.

Grüße



Gepostet am 29.10.2012 um 08:55 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=77219#post77219


Beitrags-Print by Breuer76