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[quote][i]Original von jasper[/i]
Den Nagel auf den Kopf getroffen!

Was bringen uns die voll elektronischen Geräte außer nicht kontrollierbare Spielabläufe?

Alle sprechen doch heute von Transparenz! - Warum nicht auch beim Glücksspiel?

Bei mechanischen – freilaufenden Umlaufkörper (Scheiben o. Walzen) kann jeder sehen welche Symbole wie viel mal vorhanden sind, sie lassen sich nicht per Kopfdruck verändern ......

- Ganz anderes bei den „Bildschirmgeräten“, oder kennt hier einer z.B. die genaue – tatsächliche - Anzahl der „Bücher“ pro Walze?



@gmg
Die für Dich interessante Buchführung kann natürlich voll elektronisch erfolgen.[/quote]

re,

keiner kennt hier den spielablauf ect. ausser der hersteller vielleicht .
so wie ich in der neuesten fassung der spvo. gelesen habe ,
muss jeder spieler bei jeder spielsituation und bei kleinem einsatz 5-10-20 cent pro dreh die gleichen chancen haben
(also unabhängig vom einsatz )
=


bei 5-10-20 cent spiel die gleichen möglichkeiten ,wie bei 50-100-200 cent einsatz.
dem ist aber bestimmt nicht so !
also dürften die geräte mit einsatzmultiplikator überhaupt keine zulassung mehr bekommen /bzw. müssen vom markt genommen werden

oder sehe ich dies falsch ?


pg.



Gepostet am 29.10.2012 um 08:37 von:
Benutzer: petergaukler
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=77218#post77218


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