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Den Nagel auf den Kopf getroffen!

Was bringen uns die voll elektronischen Geräte außer nicht kontrollierbare Spielabläufe?

Alle sprechen doch heute von Transparenz! - Warum nicht auch beim Glücksspiel?

Bei mechanischen – freilaufenden Umlaufkörper (Scheiben o. Walzen) kann jeder sehen welche Symbole wie viel mal vorhanden sind, sie lassen sich nicht per Kopfdruck verändern ......

- Ganz anderes bei den „Bildschirmgeräten“, oder kennt hier einer z.B. die genaue – tatsächliche - Anzahl der „Bücher“ pro Walze?



@gmg
Die für Dich interessante Buchführung kann natürlich voll elektronisch erfolgen.



Gepostet am 28.10.2012 um 18:48 von:
Benutzer: jasper
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=77216#post77216


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