Forum-Gewerberecht

» Trotz SV Schulden aktuell keine SV Schulden ??? «

Hallo und einen schönen Sonntagabend nach Cloppenburg ....    

Vielen Dank für Ihre sehr aufschlußreiche Antwort Herr Kramer , auch hinsichtlich Ihrer Beispiele , wie unterscheidlich letztendlich so Entscheidungen ausfallen können. Genau daher konnte/ kann ich mir eben erst recht kein Bild machen , was hier am Ende raus kommt, weil das nur die Sachbearbeiter letzendlich alles abwegen und einschätzen, was im Jahre 2012 noch relevant ist von damals, um weiter die GU bestehen lassen zu müssen, oder nichts dagegen spricht und kann man echt nur abwarten.

Mittlerweile waren wir aber jetzt mal zu Besuch und da ging es autom. nochmal um den Stand der Selbständigkeit und ob nun GU aufgehoben würde etc. Wir bekamen nochmal alle positiv ausgefallen Auszüge wie Schufa, Insolvevenzgericht, Schuldnerkartei ,UnbErkl FA sowie Fürhrungszeugnis stolz gezeigt, was er nun nächste Woche geschlossen am Behördentag abgeben will. Also er war nur erst mal da und fragte was er dafür alles bräuchte und besorgte alles jetzt nach und nach und reicht erst alles ein!!!  Applaus  

[B]So...und ich fand obenauf ein Merkblatt "Merkblatt für Wiedergestattungs ....." [/B], was ihm das Amt offenbar mitgegeben hatte , was er alles für die Beantragung bräuchte und dem Antrag dann beifügen soll .Da stand doch im 1. viertel des A4 Blattes als erstes was man u.a. beibringen müsse an Nachweisen , sinngemäß:
[I]wenn zum Zeitpunkt der GU Schulden bei öffentlichen rechtlichen Gläubigern bestanden, solle man aufgeschlüsslte Nachweise über Hauptforderung und nebenforderung getrennt , mögliche Tilgungsnachweise mir Datum von wann Forderung stammt und Restschuld, laufende Zahlungsvereinbarunge, evtl zwangsmaßnahme zu Beitreiung , geleistete eV ect vorlegen !!!![/I]  Applaus  
Ich verwies ihn natürlich sofort beiläufig *grins* kurz darauf, dass er doch sicher lt diesem Merklblatt noch was von den KK erbringen müsse....  Kopfkratz   Darauf antwortete er jedoch cool und selbstsicher , dass er doch die Restschuldbefreiung dafür hätte!! Die KK Schulden seien doch ALLE mit in die Insolvenz gefallen!! -
So ... so .......demnach hat ER den ersten Punkt von zu erbringenden Unterlagen nur von sich und bewusst ignoriert, wenn ich das jetzt richtig einschätze. Denn gefordert werden Nachweise /Übersichten/Bestätigungen von offentlichen rechtlichen Gläubigern "wenn man damals bei denen Schulden hatte" lt. diesem Merkblatt ! Er hat also (bewusst??) nur die andern darunter noch aufgeführten (oben genannten) zu erbringenden Unterlagen wahrgenommen und besorgt und das mit den offentliche rechtlichen Gläubigern ignoriert !  Kopfkratz  
Sehe ich das jetzt richtig :
1. Er könnte also dann nächste Woche bei der Abgabe der Unterlagen vom Ordnungsamt nach den fehlenden Unterlagen noch befragt werden und gebeten werden, von der KK auch noch eine Unbedenklichkeitserklärung vorlegen zu müssen ? Oder wie beurteilen Sie das jetzt aus Ihren Erfahrung her ? Oder reicht das wenn er behauptet keine Schulden mehr zu haben und alles in die RSB reingefallen wäre ??
Lt. Merkblatt genügt es dem Amt eigentlich nicht ... Kopfkratz  

2. Und wenn es nun schon wieder mit den KK Schulden so weit gekommen ist, dass die KK diese bereits schon wieder dem Inkassobüro zur Zwangsvollstreckung übergeben hat, weil er zwischen Insolvenz und heute keine Ratenzahlung vereinbaren wollte ?
Er bekäme keinefalls eine Unbedenklichkeitserklärung von der KK , das ist mir klar. Aber wie wertet das dann das Ordnungs/Gerbeamt im Zuge der Wiedergestattung, wenn er die Schulden die mal bezahlen muss schon wieder dem Zufall überlässt und nicht bemüht war diese auch noch los zu bekommen von damals ?? Die andern Schulden durch Insolvenz los werden ,war ja Kinderspiel für ihn - und die , die er nun tatsächlich noch abzahlen muss, interessieren ihn wieder nicht .
Ich dachte biher, dass die Wiedergestattung den Sinn hat, seine Zuverlässigkeit zu prüfen, auch ob er zukünftig wieder zuverlässig sein wird , wenn ich das immer so gelesen habe. In dem Moment wo aber jemand gerade wieder dabei ist der Insolvenz entgegen zu rennen weil er seine Restschulden eben nicht tilgen will , lieber Herr Kramer, wäre er doch dann aktuell gerade wieder unzuverlässig und unterstreicht doch das er nicht mal gewillt ist, seine Alt-Gerbeschulden aus 1995 , entlich mal zu bezahlen und will nun schon wieder mit neuem Gewerbe starten.
Erklären Sie mir hierzu doch bitte nochmals kurz , wie das zahlungsunwillige Verhalten dann im Zuge der Wiedergattung gewertet wird , denn das interessiert mich hierbei eben dann noch brennend.  Danke  
Und wenn ich Sie richtig verstanden habe, ist es nicht von Bedeutung , ob jemand Hartz 4 bezieht und noch Restschulden hat und eigentlich keine finanziellen Mittel für zb Meisterbetrieb aufmachen verfügt ???  Kopfkratz   Dachte nämlich bisher durch mein vieles lesen , das auch eben das mit geprüft würde , um sicher zu gehen dass er nicht demnächst wieder unzuverlässig werden würde......  Weißnicht  

Danke an dieser Stelle widerholt, dass Sie so nett sind und die Zeit nehmen , mich so nett aufzuklären. Heute ist ja schon mal neu das , dass man doch noch so einiges mehr bereits von ihm lt Merkblatt verlangt , er das nur ignoriert hat und ER meint, das untern Tisch fallen zu lassen. Denn umsonst steht das da sicher auch nicht mit drauf, oder ?  Applaus  
Ganz liebe Grüße an Sie und vielleicht haben Sie noch die Gedult mir nochmal zu antworten, was ich selbstverständlich auch sehr zu schätzen weiß!  Danke   Lg



Gepostet am 28.10.2012 um 16:36 von:
Benutzer: Sandkorn
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=77215#post77215


Beitrags-Print by Breuer76