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Hallo,
[quote][i]Original von Sandkorn[/i]
Aber er gehört LEIDER in eine ganz andere kleine Stadt  wut   und da ist es dann eben nicht so einfach eine SB anzurufen und zu sagen "Hallo Herr x hat noch Schulden da und da !" , die gerade den Fall bearbeitet , weil das dann schnell klar ist woher das kommt, wenn seine Unterlagen nichts darüber aussagen! :[/quote]
Offensichltich schreiben Sie aus Sachsen. Dort sind für Gewerbeuntersagungen und Wiedergestattungen die Landkreise und Kreisfreien Städte (davon gibt es nur drei, es sind Großstädte) zuständig.
Eine "kleine Stadt" dürfte demnach nicht der richtige Ansprechpartner sein, sondern vielmehr das betreffende Landratsamt.



Gepostet am 28.10.2012 um 12:31 von:
Benutzer: Thomas Mischner
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=77213#post77213


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