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» Trotz SV Schulden aktuell keine SV Schulden ??? «

....ein liebes HALLO nach Cloppenburg !

Ihre Rüge an dem mehrfachen Threaederöffnungen ist völlig berechtig und ich bitte lieb , mir dies zu entschuldigen.  Danke  , ...denn es ist nicht so einfach für mich hier das Problem/Frage verständlicher zu schreiben und die richtige Antwort zu bekommen, aber ich wüßte , dass Sie meine Sorge absolut nachvollziehen könnten, wenn es alles wieder los ginge mir Gerwerbe !

Sie haben ja sicher schon erkannt, das es um jemand aus näherem Umkreis (Familie ) geht und ich im Moment mehr weiß als die Behörde. Ich frage Sie jetzt einfach mal nur :
Würden Sie jemanden der in 8 Jahren 6 verschiedene Gewerbe probierte, von Gaststätte über Reisebüro, Baugeschäft , Kiosk etc und mit [U]allen Gewerben [/U]tausende von Gewerbeschulden anlaufen lief (wie Schulden bei Banken, Autohäusern, Zuliefer etc, ) als korrekten zuverlässigen Unternehmer betrachten ? Sicher nicht. Zum Glück hatten die dann 1999 Pc in den Ämtern und wurde dem ein Treiben dann ein Ende gesetzt ,mit GU, sonst hätte er noch ein Autohaus aversucht*grins*!
Seiher bezieht die Person Sozialleistungen und machte während dessen in letzten 6 Jahren auf Antrag des FA 2005 die Insolvenz (hat GU 2003 auch noch missachtet und bekam Bu?geld lt GZRA ) und nun will er eben wieder als Unternehmer an Start gehen! Absolut schuldenfrei ,einfach jetzt cool wieder zB im Bau schöne Rechnung legen und schneller mal paar Euro in die Hand bekommen, was mit normalen Job nicht so einfach wäre... herrlich oder ???  Wand  
Verstehen Sie mich jetzt besser , warum ich es nicht für gut heißen kann, das so eine Person , die nie versucht hat seine Schulden abzuarbeiten (kein job gesucht in 10 Jahren !) aber extreme Schulden hatte , nun wieder die Chance [U]dazu[/U] bekommt ???
Ich glaube spätestens jetzt können Sie es auch gut nachvollziehen, dass es wirklich besser wäre , wenn er die Erlaubnis nicht wieder bekäme , richtig ?  Danke  

Bei uns in der Großstadt hatte ich ja bereits ein sehr aufschlussreiches ,vertrauliches Gespräch mit einer Beareiterin, die Wiedergst bearbeitet und hier würde er es keinesfalls wegen den Restschulden bei KK klappen mit der Wiedergest. Sie meinte aber das erfahren sie alle auch wenn er das verheimlichen würde ! Und wenn er hier her gehören würde, würde Sie ihm raten erst mal arbeiten zu gehen und seine Schulden abzuzahlen und dann dürfe er gern nochmal nach Gewerbe machenan fragen !!  Applaus  
Aber er gehört LEIDER in eine ganz andere kleine Stadt  wut   und da ist es dann eben nicht so einfach eine SB anzurufen und zu sagen "Hallo Herr x hat noch Schulden da und da !" , die gerade den Fall bearbeitet , weil das dann schnell klar ist woher das kommt, wenn seine Unterlagen nichts darüber aussagen! Ferner ist bis heute sogar unklar ,ob diese 10.000 Restschulden vielleicht nicht mal ein Problem wären, weil durch Insolvenz wurden ja genug KK schon mit abgebaut und ist das pinuts dagegen ....

Soviel also nochmal dazu ...... ist doch schon ein kleiner Sonderfall , wo Sie sicher auch auf keinen Fall dafür wären das der Herr wieder unter die Unternehmer geht-gelle?
Denn wie heißt es so schön:
[I]Gerwerbeerlaubnis ist nicht dafür da, dass man sich auf anderer Kosten schönes Leben macht und alle um ihr Geld bringt, damit einem selber gut geht ! [/I]

@Raindancer , auch an Dich liebes Hallo und    !
Du fandes einiges nicht schlüssig - ich versuch es mal schlüssig zu machen und vielleicht ging einiges in obigen Text auch schon einiges mit hervor:

es gab irgendwann (vor mehr als 7 Jahren) eine Untersagung,
>>> ja , aber schon vor knapp 14 Jahre !!

es gab offenkundig danach eine Inso-Verfahren mit Restschuldbefreiung, also mit Schuldenfreiheit des Betroffenen.
>>> nein, erst 2005 und erst auf Antrag FA !

Aber, es gibt (noch) erhebliche KK-Rückstände. Wie das denn? Warum waren die nicht Bestandteil des Insoverfahrens?
>>> die wurden mit bei IV angemeldet und standen als Delikforderung in der Insolvenzliste . Nach der Insolvenz meldete sich sofort die kk ( die Post fiel Familie eben in die Hände!) das sie von Inslvenzende und Restschuldbefreiung erfahren haben, aber da noch Forderungen aus straf unerl Handlung (vorsätzlich einbehaltene AN Anteile!!) bestehen, die lt §302 InsO nicht in die Insolvenz reinfallen und nun wieder nach der Insolvenz eben vollstreckbar sind ! Da kein Geld für höhere Raten hat (weil Forderung ja schon aus 1992 -1996 ist , gibt sich KK nicht mehr mit 50€ zufriedden !) od 50% sofort als Vergleich (Harz4!) , hat er das wieder irgnoriert und nun kam wohl schon Post von Inkassobüro ...also privat bereits insolvent , aber Firma aufmachen wollen  Wand  

ABER für das Amt sieht der Herr eben total sauber bzw wieder total zuverlässig aus und man darf auch niemand verbieten ein Gewerbe auszüben , wenn alles wieder okay ist und da kann man jetzt nur noch hoffen , dass man merkt das da KK Schulden auch Untersagungsgründe waren und man dafür demnächst für die Bearbeitung doch noch eine Unbedenklichkeitserklärung von der KK verlangt und dann dürfte es sicher finster aussehen , somal die Sache schon wieder in der Zwangsvollstreckung ist !

[B]Danke[/B] an dieser Stelle für Eure Aufmerksamkeit und Geduld meines eher persönlichen Problems. Aber nach den Zeilen nehmt Ihr mir sicher nicht mehr übel, dass mich das sehr beschäftigt bzw interessiert bin, wie das so auf dem Amt abläuft mit der Prüfung , damit hier nicht wieder jemand viele Leute um ihr Geld bringen kann , bis es mal wieder [B]irgendwann [/B] ein Amt aufdeckt *grins* !
Daher nochmals ganz lieb  Danke  



Gepostet am 26.10.2012 um 22:15 von:
Benutzer: Sandkorn
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