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Hallo.......... und nochmals ein freundliches  Moin   aus Cloppenburg!

Wie der Kollege "Regentänzer" schon ausführte, wird die Gewerbebehörde eine pflichtgemäße Zuverlässigkeitsprüfung durchführen müssen.
Dieses hatte ich Ihnen aber auch bereits in [URL=http://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=77045#post77045]die
sem Thread[/URL] mitgeteilt.
Zuvor hatten Sie bereits sinngemäß denselben Sachverhalt in [URL=http://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=75790#post75790]die
sem Thread[/URL] angefangen. Und nun wird zum selben Sachverhalt der dritte Thread aufgemacht. Warum??

Wie ich Ihnen auch ja bereits mitgeteilt hatte, steht es Ihnen jederzeit frei, der zuständigen Behörde weitergehende Informationen zu liefern, die bei der Zuverlässigkeitsprüfung zu berücksichtigen ist. Da die Entscheidung der Behörde über eine Wiedergestattung im Zweifel ebenso der verwaltungsgerichtlichen Prüfung unterliegt, wie die Entscheidung über eine Gewerbeuntersagung und zudem die Behörde einer Fachaufsicht unterliegt, könnten Sie, sofern Ihre Informationen bei der Entscheidung nicht einfließen, diese entsprechend informieren.
Voraussetzung ist jedoch, dass Sie erst einmal die zuständige Behörde über Ihr Wissen, dass entweder fundiert ist oder aufgrund eigener finanzieller Schädigung "vermutet" wird, in Kenntnis setzen.
Sofern Sie durch die Person, die jetzt offensichtlich wieder gewerblich tätig wird oder werden möchte, in der Vergangenheit Nachteile erlitten haben, die einer günstigen Zukunftsprognose in gewerblicher Hinsicht nicht entgegenstehen, hilft ein wiederholtes Posten und Aufmachen zahlreicher Threads hier im Forum auch nicht weiter. Denn letztlich hat die zuständige Behörde eine Entscheidung zu treffen und dieses wird Sie, sofern ihr denn alle Informationen vorliegen, auch sicherlich rechtmäßig vornehmen.
Es kann und mag aber ja sein, dass bei der Entscheidung einzelne Punkte nicht berücksichtigt werden können, weil halt die entsprechenden Informationen fehlen. Und da Sie hierüber ja offensichtlich verfügen, sollten Sie diese Informationen auch mitteilen.
Sofern noch weiterer Erörterungsbedarf zu diesem Fallbesteht, sollte dieses nun in diesem Thread erfolgen.
Weitere Threads zu diesem Sachverhalt werde ich canceln.



Gepostet am 26.10.2012 um 17:36 von:
Benutzer: Kramer-Cloppenburg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=77199#post77199


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